Vermögen

Die Strategie kommt aus dem Research. Die Erlaubnis liegt bei den Instituten.

Beides gehört zusammen und ist trotzdem streng getrennt. Diese Seite erklärt, warum — und wer wofür einsteht.

Sie bekommen drei Dinge, die selten zusammenkommen: eigenes Research, einen beaufsichtigten Zugang zum Kapitalmarkt und anwaltliche Beratung.

Das Research stammt von fünfzehn Analysten, die 50.000 Werte beobachten und 600 laufend prüfen — dieselbe Arbeit, aus der die Börsenbriefe entstehen. Daraus folgen zwei getrennte Wege. Anlageberatung erbringe ich als Geschäftsführer der GfSI unter der Haftung der BN & Partners Capital AG; nach jeder Beratung entscheiden Sie selbst, ob Sie ihr folgen. Wollen Sie die laufenden Entscheidungen abgeben, führt die Vermögensverwaltung die Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG auf Grundlage einer Vollmacht. Ihr Depot bleibt in beiden Fällen bei Ihrer Bank — Partner sind die comdirect und die UBS —, und Eigentümer der Werte bleiben Sie. Die rechtliche Seite — Gesellschaftsvertrag, Testament, Übertragung — kommt aus meiner anwaltlichen Praxis.

So greift es ineinander: von der Analyse über die Beratung bis — wenn Sie es wünschen — zur Vermögensverwaltung. Getrennt nach Kompetenzen und nach Erlaubnis: Analysehaus, Institut und Kanzlei.

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Drei Schritte — und der dritte findet nicht bei mir statt

Die Lage Konten, Depots, Immobilien Die Strategie aus 600 laufenden Analysen Die Umsetzung beim lizenzierten Institut Laufende Überprüfung ändert sich die Lage, folgt die Strategie Die Lage Konten, Depots, Immobilien Die Strategie aus 600 laufenden Analysen Die Umsetzung beim lizenzierten Institut Laufende Überprüfung ändert sich die Lage, folgt die Strategie

Die Lage

Am Anfang steht keine Empfehlung, sondern eine Aufstellung. Konten, Depots, Fonds, Lebensversicherungen, Immobilien, Beteiligungen und das, was im Betrieb gebunden ist — zusammengerechnet, nicht nebeneinander gelegt.

Erst daraus ergibt sich, was die meisten überrascht: die tatsächliche Aktienquote über alle Konten hinweg, das Klumpenrisiko in der eigenen Branche, der Anteil, der in Fremdwährung steht, und die Frage, wie viel davon in zwölf Monaten verfügbar sein muss.

Dazu kommt, was in eine reine Anlageberatung nicht hineingehört, aber über das Ergebnis entscheidet: Welche Fristen laufen, welche Übertragungen geplant sind, und ob das Vermögen im Erbfall handlungsfähig bleibt. Diese Fragen stehen unter Recht.

Die Strategie

Es ist dasselbe Research. Die Werte, die in einem Mandat liegen, durchlaufen dieselbe Prüfung wie die, über die in der Aktien-Analyse geschrieben wird: Primärquellen, offengelegte Annahmen, und die ausgeschriebene Gegenposition zu jeder Einschätzung.

Rund 50.000 Werte stehen auf der Beobachtungsliste; 600 davon werden laufend analysiert, und nur ein kleiner Teil davon kommt am Ende in ein Depot. Wer das Vorgehen im Einzelnen nachlesen will, findet es unter Publikationen — dort steht die Methode, nach der bewertet wird, einschließlich ihrer Grenzen.

Die Umsetzung

Rn. 1§ 3 Abs. 2 WpIG

Anlagevermittlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG und Anlageberatung nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG erbringe ich als Geschäftsführer der GfSI Gesellschaft für strategisches Investieren mbH, Am Zehnthof 189, 45307 Essen — als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung der BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, die über eine Erlaubnis der BaFin verfügt.

Rn. 2§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG

Die Finanzportfolioverwaltung erfolgt ausschließlich über die Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG. Der Verwaltungsvertrag kommt mit dem Institut zustande; dort liegen Erlaubnis und Aufsicht. Die Anlageberatung nach Randnummer 1 ist davon zu unterscheiden: Sie führt zu einer Empfehlung, über die Sie jedes Mal selbst entscheiden, und nicht zu einer Verwaltung Ihres Depots. Depot und Abwicklung liegen davon getrennt bei der depotführenden Bank — je nach Mandat der comdirect oder der UBS. Die GfSI wirkt in der Anbahnung und in der laufenden Betreuung des Mandats mit.

Der praktische Unterschied: Ihr Depot liegt weder bei mir noch beim Verwalter. Es liegt bei Ihrer depotführenden Bank — comdirect oder UBS —, und Eigentümer der Werte bleiben durchgehend Sie. Verwaltet ein Institut, tut es das auf Grundlage einer Vollmacht; ich bringe das Research ein und begleite das Mandat.

Die Anlageseite läuft unter eigenem Namen: kapitalhafen.com. Dort stehen das Vorgehen in drei Schritten, die Gebührenlogik und die Partnerinstitute.

Ein Erstgespräch zu Anlage oder Verwaltung führe ich nicht für diese Website, sondern als Geschäftsführer der GfSI unter der Haftung der BN & Partners Capital AG. Der Termin läuft deshalb über kapitalhafen.com.

Der Verwaltungsvertrag kommt mit dem jeweiligen Institut zustande, nicht mit mir. Diese Website selbst erbringt keine Wertpapierdienstleistung nach § 2 Abs. 2 WpIG. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse; Kurse schwanken, Verluste sind möglich.

Und in Ihrem Fall?

Sie sollen das nicht selbst machen müssen.

Wer ein Unternehmen führt — oder geführt hat —, will keine Geschäftsberichte lesen und keine Quoten nachrechnen. Genau dafür gibt es uns: Sie geben die Arbeit ab, nicht die Kontrolle. Die Werte bleiben Ihr Eigentum, die Verwaltung liegt bei einem beaufsichtigten Institut, und die Begründung für jede Position liegt vor — auch dann, wenn Sie nicht danach fragen.

Ein erstes Gespräch klärt drei Dinge: was vorhanden ist, welche Struktur dazu passt, und wie die laufende Betreuung aussieht.

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Aus der Praxis

Zehn Fehler, die uns immer wieder begegnen

Fast keiner liegt an der Auswahl der Werte. Sie liegen davor — in der Zahl der Positionen, in ihrer Gewichtung und darin, welche Risiken gleichzeitig eintreten. Und keinen davon müssen Sie selbst finden: Das hier ist die Liste, die wir zu Beginn eines Mandats durchgehen. Wer es vorher genauer wissen will, liest weiter.

  1. Zu viele Werte im Depot

    Sechzig Positionen sind keine Streuung, sondern ein Index zu aktiven Kosten. Ab etwa zwanzig sorgfältig ausgewählten Werten sinkt das Risiko kaum noch — jede weitere verdünnt nur die Arbeit, die in den anderen steckt.

  2. Die Gewichtung folgt dem Zufall

    Groß geworden ist, was gut lief; die Überzeugung von heute steckt in der kleinsten Position. Die Gewichtung ist die eigentliche Entscheidung — nicht die Auswahl.

  3. Die Risiken sind nicht austariert

    Zehn Namen aus fünf Branchen, die alle an derselben Größe hängen: am Zins, am Dollar, an einem Absatzmarkt. Und dahinter oft nur eine Anlageklasse. Austariert ist ein Vermögen erst, wenn Aktien, Anleihen, Liquidität und Sachwerte nicht gleichzeitig auf dasselbe Ereignis reagieren.

  4. Jede Bank sieht nur ihren Ausschnitt

    Drei Depots, drei Auswertungen, drei Empfehlungen — für das Ganze ist niemand zuständig, weil es niemand sieht. Die typische Folge: In allen drei Depots stehen dieselben Namen oben. Was wie Streuung über drei Häuser aussieht, ist eine einzige Wette.

  5. Die Immobilie zählt nicht mit

    Sie steht in keiner Depotauswertung, macht aber häufig den größten Teil des Vermögens aus. Die Aktienquote stimmt dann nur auf dem Papier — und im Erbfall steht ein Wert im Raum, den vorher niemand geprüft hat.

  6. Das Klumpenrisiko sitzt im eigenen Betrieb

    Einkommen, Betriebsvermögen und Depot hängen an derselben Branche. Fällt sie, fällt alles gleichzeitig — und zwar genau dann, wenn Liquidität gebraucht wird.

  7. Das Depot liegt im falschen Topf

    Im Privatvermögen kostet jeder Ertrag Abgeltungsteuer. In der Kapitalgesellschaft bleiben Veräußerungsgewinne im Ergebnis zu 95 Prozent steuerfrei — Dividenden allerdings nur ab einer Beteiligung von zehn Prozent, darunter voll steuerpflichtig. Welcher Topf der richtige ist, entscheidet sich vor dem Kauf.

    § 8b Abs. 2, 4 und 5 KStG · § 32d EStG

  8. Keine Position hat eine Begründung

    „Das wurde damals empfohlen.“ Wer den Grund nicht kennt, erkennt auch nicht, wann er entfällt. Gekauft wird dann nach Analyse und verkauft nach Gefühl: der Gewinner mitgenommen, der Verlierer ausgesessen.

  9. Es gibt keinen Entnahmeplan

    Wer regelmäßig entnimmt, braucht einen Plan, woher das Geld kommt: aus Dividenden und Kupons, aus einem Puffer — oder eben aus Verkäufen zum schlechtestmöglichen Zeitpunkt. Der Schaden entsteht nicht im Kurs, sondern im Zeitpunkt, und den bestimmt der Bedarf.

  10. Das Depot ist nicht nachfolgefähig

    Ohne Vollmacht über den Tod hinaus ist es blockiert, bis der Erbschein vorliegt — Monate, in denen niemand handeln kann. Und liegt das Vermögen in einer Gesellschaft, entscheidet der Gesellschaftsvertrag, nicht das Testament.

    §§ 164 ff. BGB · § 1922 BGB

Sieben dieser Punkte betreffen das Depot und gehören laufend überprüft: Zahl der Werte, Gewichtung, Risiken, Entnahmen und die Verkaufsregel — in der Beratung wie in der Verwaltung, und nicht einmal im Jahr. Drei gehören in die Kanzlei: das Klumpenrisiko im Betrieb, der richtige Topf und die Nachfolge. Genau deshalb liegt beides hier nebeneinander.

Die Gestaltung übernehmen wir gern — fortlaufend für das Depot, einmalig für Vollmachten, Topf und Nachfolge. Eine Kontaktanfrage genügt; für Anlage und Verwaltung führt der Weg über kapitalhafen.com.

Beobachtungen aus der Praxis, keine Anlageberatung, keine Empfehlung und keine steuerliche Gestaltungsberatung. Ob einer dieser Punkte Ihren Fall trifft — und welche Folgen er dort hat —, lässt sich nur am Einzelfall beantworten.

Häufige Fragen

Wer verwaltet mein Depot?

Nur wenn Sie eine Vermögensverwaltung beauftragen — und dann die Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG. Der Verwaltungsvertrag kommt mit dem Institut zustande; dort liegen Erlaubnis nach § 15 WpIG und Aufsicht. Entscheiden Sie sich für Anlageberatung, verwaltet niemand Ihr Depot: Sie erhalten eine Empfehlung und entscheiden jedes Mal selbst. Verwahrt wird in beiden Fällen getrennt davon, bei einer depotführenden Bank; Partner sind die comdirect und die UBS. Eigentümer der Werte bleiben Sie.

Ist die Anlagestrategie dieselbe wie in den Börsenbriefen?

Sie stammt aus demselben Research. Die Werte durchlaufen dieselbe Prüfung: Primärquellen, offengelegte Annahmen und die ausgeschriebene Gegenposition. Die Börsenbriefe sind redaktionelle Arbeit an alle Leser; ein verwaltetes Depot richtet sich an einen einzelnen Anleger und folgt dessen Vorgaben.

Bekomme ich auf dieser Website eine Anlageberatung?

Nein. Diese Website erbringt keine Wertpapierdienstleistung — keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung, keine Finanzportfolioverwaltung. Es werden keine Auskünfte zu einzelnen Wertpapieren und keine Einschätzungen zur persönlichen Anlagesituation erteilt.

Wonach richten sich die Gebühren?

Die Gebührenlogik steht auf kapitalhafen.com, wo die Anlageseite unter eigenem Namen läuft. Im Erstgespräch wird sie vor jeder inhaltlichen Frage besprochen.

Was passiert mit meinem Depot, wenn ich handlungsunfähig werde?

Ohne Vollmacht: nichts. Das Depot ist blockiert, bis eine Betreuung eingerichtet oder ein Erbschein erteilt ist. Eine Vorsorgevollmacht und eine Bankvollmacht über den Tod hinaus gehören deshalb zur Vermögensstruktur, nicht zum Erbrecht allein.

Stand: September 2026